HONORARE für GUTACHTEN, ZERTIFIKATE und BEFUNDE

Für unsere Dienstleistungen im Bereich Uhren und Juwelen stellen wir folgende Honorare in Rechnung.

1. Werthonorar

Das Werthonorar für Schätzgutachten ist allgemein 1% vom Schätzwert.

Als Wert ist jener Betrag anzusehen, der dem Auftraggeber für die von ihm verlangte Handelsstufe mitgeteilt wird. Fällt das Werthonorar geringer aus als der dafür aufgewendete Zeitaufwand, ist das Zeithonorar anzuwenden.

2. Zeithonorar

Das Zeithonorar wird angewendet, wenn das Werthonorar geringer ausfällt oder vom Auftraggeber keine Wertangabe verlangt wird.

Es beträgt pro angefangener Stunde € 144,00

Die Stunde kann in Zeiteinheiten unterteilt werden.

Pro angefangener 1/4 Stunde € 36,00

3. Sonstige Aufwendungen:

Spezielle Untersuchungen, Anforderungen von Unterlagen, o.ä.

auf Anfrage

4. Ausfertigungsgebühr:

Schriftliche Ausfertigung von Gutachten, Zertifikat oder Befund

€ 12,00 pro Seite

Erstellung von Mediadateien (Fotos, Videos o.ä.)

€ 12,00 pro Medium

5. Allgemeines

Versicherungs-, Porto-, Fahrtkosten und eventuelle sonstige Spesen sind dem Sachverständigen zu ersetzen.

auf Anfrage

6. Kostenvoranschlag

Ermittlung der vorläufigen Höhe der Schätzgebühren

€ 72,00*

7. Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

*Die bezahlte Gebühr für den Kostenvoranschlag kann refundiert werden. Voraussetzung ist eine fristgerechte Auftragserteilung binnen 6 Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages zur Schätzung aller aufgelisteten Positionen.

Satz- und Druckfehler vorbehalten | Stand 01.01.2026